Seit dem 1.1.2002 ist die neue Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) in Kraft, welche die Verantwortung für die Sicherheit der elektrischen Installationen prinzipiell dem Eigentümer der entsprechenden Liegenschaft oder der Eigentumswohnung überträgt. In welchen Zeitabständen müssen die Sicherheitskontrollen gemacht werden? Erstmals muss der Sicherheitsnachweis nach Abschluss von Neuinstallationen erstellt werden. Dies erledigt für normale Wohnbauten ihr beauftragter Elektroinstallateur. Für die übrigen Installationen (Kontrollperiode 10 Jahre und weniger) erledigt die ElektroSicherheit Oberland GmbH in ihrem Auftrag die Abnahmekontrolle. Kontrollperioden alle 20 Jahre | alle 5 Jahre | Einfamilienhäuser | Grossgewerbe | Mehrfamilienhäuser | Industriebetrieb | Eigentumswohnungen | Warenhaus | | Theater, Kino | alle 10 Jahre | Hotel | Bürogebäude | Restaurant | gewerbliche Werkstatt | Dancing | landwirtschaftliche Betriebe | Alters- und Kinderheim | Gärtnerei | Spital | Verkaufsladen | Arztpraxis (Kat. 2) | Schnellimbiss | Schulhaus | Arztpraxis (Kat. 1) | Kindergarten, Hort | Jugendhaus | Sportanlage | Verkehrsregelanlage | Tankstelle | Pumpstation, Reservoir | Autoreparaturwerkstatt | Regenklärbecken | Hallen- und Freibad | Kirchen | Kläranlage | Museen | Untertagsbauten | Zivilschutzanlagen | | | jährlich | | Baustellen |
Zusätzlich Bei jeder Handänderung einer Liegenschaft oder Eigentumswohnung, muss ebenfalls eine Sicherheitskontrolle durchgeführt werden, sofern die letzte Sicherheitskontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Ihr Elektrizitätsnetzbetreiber kennt die vorgeschriebenen Kontrollperioden und Fristen und informiert Sie rechtzeitig, wenn eine Sicherheitskontrolle fällig ist. |